Bei Feststellung verdächtiger Umstände an einem Baum, z.B. dem Vorliegen von Schadsymptomen oder Pilzbefall, können zur Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit
eingehende Untersuchungen notwendig sein.
Im Einzelfall wird dann entschieden, ob eine intensive, visuelle Kontrolle mit einfachen Hilfsmitteln ausreicht oder ob ein technisches Untersuchungsverfahren wie
die Bohrwiderstandsmessung oder die Schalltomographie durchgeführt werden muss. Anhand der Untersuchungsergebnisse können dann weitere baumpflegerische Maßnahmen eingeleitet werden.
Über die Untersuchungen wird eine nachvollziehbare und plausible Dokumentation erstellt, welche im Streitfall als Beweismittel für die Erfüllung der den
Verantwortlichen obliegenden Sorgfaltspflichten herangezogen werden kann.