Eingehende Baumuntersuchungen

 

Bei Feststellung verdächtiger Umstände an einem Baum, z.B. dem Vorliegen von Schadsymptomen oder Pilzbefall, können zur Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit eingehende Untersuchungen notwendig sein.

Im Einzelfall wird dann entschieden, ob eine intensive, visuelle Kontrolle mit einfachen Hilfsmitteln ausreicht oder ob ein technisches Untersuchungsverfahren wie die Bohrwiderstandsmessung oder die Schalltomographie durchgeführt werden muss. Anhand der Untersuchungsergebnisse können dann weitere baumpflegerische Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Über die Untersuchungen wird eine nachvollziehbare und plausible Dokumentation erstellt, welche im Streitfall als Beweismittel für die Erfüllung der den Verantwortlichen obliegenden Sorgfaltspflichten herangezogen werden kann.